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Die Leistungen der GKV für Sehhilfen wurden ausgeweitet. Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besteht Anspruch auf Sehhilfen, wenn sie einen verordneten Fern-Korrekturausgleich für einen Refraktionsfehler von mehr als 6 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder mehr als 4 Dioptrien bei Astigmatismus aufweisen.
Bis zu einer endgültigen gesetzlichen Regelung ist dafür eine augenärtzliche Verordnung nötig.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
weitere Informationen -> Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen